Diese Hausordnung soll helfen, das Zusammenleben aller an der Schule so problemlos wie möglich zu gestalten.
Allgemeines Verhalten
- Wir verhalten uns im Schulgebäude rücksichtsvoll, bewegen uns vernünftig, freundlich und hilfsbereit.
- Mit allen Einrichtungsgegenständen wird pfleglich umgegangen und wir halten die Räume und das Schulgelände sauber.
- Wer Schuleigentum vorsätzlich zerstört, muss den angerichteten Schaden auf eigene Kosten ersetzen.
Unterricht
- Lehrer und Schüler finden sich 10 Minuten vor ihrer ersten Unterrichtsstunde am Fachraum ein.
- Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht.
- Sollte eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum sein, meldet der/die Klassen- bzw. der Kurssprecher/in dieses im Sekretariat.
- Jeder informiert sich täglich am Vertretungsplan über eventuelle Vertretungen, Raumtausch oder Stundenausfall.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen Fachräume nur im Beisein der Lehrkraft betreten. Die Schüler*innen der in einem Raum zuletzt unterrichteten Klasse stellen alle Stühle auf die Tische und schließen die Fenster. Die Lehrkraft verschließt danach den Raum.
- Das Lehrerzimmer ist nur in dringenden Angelegenheiten von den Schüler*innen aufzusuchen.
- Die Eingangstüren der Schule bleiben während der Unterrichtsstunden geschlossen.
- Die Nutzung von Tablets für unterrichtliche Zwecke ist im Schulgebäude nach Rücksprache mit der Fachlehrkraft ab der Klassenstufe 10 gestattet.
Pausen und allgemeine Hinweise
- In den großen Pausen verlassen alle Schüler das Gebäude, Ausnahmen regelt die Fachlehrkraft.
- Unfälle und Ordnungsverstöße müssen den Aufsicht führenden Lehrkräften unverzüglich gemeldet werden.
- Nach dem Abklingeln (bei starkem Regen) gehen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in die jeweiligen Klassenräume.
- Die kleinen Pausen dienen dem Raumwechsel und der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde.
- Der Ordnungsdienst ist verantwortlich für die Reinigung des Schulhofes und des Aufenthaltsraumes nach den großen Pausen. Abfall gehört in die dafür aufgestellten Behälter.
- Die Fahrräder sind im Fahrradständer abzustellen und durch Abschließen gegen Diebstahl zu sichern. Das Fahren auf dem Schulhof ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- Das Rauchen und das Trinken von Alkohol, sowie die Einnahme oder Weitergabe von Drogen sind auf dem Schulgelände verboten. Für nicht volljährige Schülerinnen und Schüler ist das Trinken von Energy-Drinks nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt (E-)Shishas mit zur Schule zu bringen und zu nutzen. Weiterhin ist es nicht erlaubt, Waffen und waffenähnliche Gegenstände mit zur Schule zu bringen.
- Mit Betreten des Schulgeländes sind alle digitalen Endgeräte ausgeschaltet in der Schultasche (nicht in der Hosen- oder Jackentasche) zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, es in einem Schließfach zu verschließen. Es ist wünschenswert, das Handy gar nicht erst mit zur Schule zu bringen.
- Bei Verstoß gegen die Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte werden diese von der Lehrkraft eingezogen. Falls Schülerinnen oder Schüler auf dem Schulgelände digitale Endgeräte nutzen und von einer Lehrkraft auf den Verstoß gegen die Regeln hingewiesen wurden und die Lehrkraft nicht die Möglichkeit hat, das Gerät in das Sekretariat zu bringen, hat die Abgabe durch die Schülerin oder den Schüler selbstständig im Sekretariat zu erfolgen.
Die Rückgabe des Endgerätes erfolgt ausschließlich an die Sorgeberechtigten
- Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Schulgelände müssen aufgrund der Wahrung der Persönlichkeitsrechte beim Schulleiter beantragt werden.
Verlassen des Schulgeländes
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist in der Regel für alle Schülerinnen und Schüler nicht gestattet. Schließt eine Freistunde unmittelbar nach der Pause an, dürfen die berechtigten Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der aufsichtführenden Lehrkraft den Schulhof schon während der Pause verlassen.
- Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 dürfen zur Einnahme des Mittagessens nur in der dritten Hofpause mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern das Schulgelände verlassen.
- Bei Unterrichtsausfall dürfen die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Jahrgangsstufe das Schulgelände nicht verlassen. Es steht der Schüleraufenthaltsraum zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler ab der 9. Jahrgangsstufe dürfen bei Unterrichtsausfall nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern das Schulgelände verlassen.
- Das Verlassen des Schulgeländes nach Punkt 1 und 3 ist nur möglich, wenn die von der Schule ausgestellte Erlaubnis der aufsichtführenden Lehrkraft vorgelegt werden kann.
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 dürfen in Freistunden das Schulgelände verlassen.
Bei Verstößen gegen diese Regeln werden disziplinarische Maßnahmen eingeleitet und die Sorgeberechtigten informiert.
Tangermünde, 27. Oktober 2025
Die Schulleitung