Regelungen zur Freistellung vom Unterricht

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

im Laufe eines Schuljahres kann es vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler aus wichtigen Gründen zeitweise vom Unterricht befreit werden müssen – zum Beispiel für Arzttermine, familiäre Anlässe oder besondere schulische Veranstaltungen.

Nach den schulrechtlichen Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalt ist eine Freistellung vom Unterricht nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sollte eine solche Freistellung unumgänglich sein, ist rechtzeitig im Voraus ein schriftlicher Antrag mit dem schulischen Formular „Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht“ zu stellen. Dieses finden Sie auf der Schulhomepage im Bereich „Formulare“.

Der Antrag ist bei der Klassenleitung, beim Tutor oder im Sekretariat einzureichen und muss den beantragten Zeitraum sowie den konkreten Grund der Beurlaubung enthalten.

Die Entscheidung trifft:

  • die Klassenleitung bei einer Dauer von einem Unterrichtstag, sofern dieser nicht unmittelbar vor oder nach Ferien liegt,
  • die Schulleitung bei einer Dauer von zwei bis zehn Unterrichtstagen sowie bei allen Anträgen unmittelbar vor oder nach Ferien,
  • das Landesschulamt Sachsen-Anhalt bei einer Freistellung von mehr als zehn Unterrichtstagen.

Eine Freistellung unmittelbar vor oder nach Ferien wird in der Regel nicht genehmigt, da sie einer Ferienverlängerung gleichkäme. Nur besonders begründete Ausnahmefälle können berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Schülerinnen und Schüler bei genehmigter Freistellung verpflichtet sind, den versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nachzuarbeiten.