Regelungen bei Versäumnissen von Leistungsüberprüfungen und Umgang mit Täuschungen
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
im Schulalltag kann es vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler angekündigte Leistungsnachweise wie Klausuren, Klassenarbeiten oder Tests versäumen. In anderen Fällen wird festgestellt, dass unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder Täuschungshandlungen vorgenommen wurden.
Nachfolgend möchten wir Sie über die an unserer Schule geltenden Regelungen informieren, die auf den schulrechtlichen Vorgaben des Landes Sachsen-Anhalt basieren.
Am Standort Tangermünde ist für alle schriftlichen Leistungsfeststellungen bis zu einer Dauer von 90 Minuten ein zentraler Nachschreibetermin eingerichtet: freitags in der 7. und 8. Stunde (13:30–15:05 Uhr). Längere Leistungsüberprüfungen werden gesondert organisiert.
Sobald Ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt, ist der nächste angesetzte Nachschreibetermin verpflichtend wahrzunehmen. Eine erneute Ankündigung mit der im Leistungsbewertungserlass vorgesehene einwöchigen Ankündigungsfrist entfällt, da sie bereits zum ursprünglichen Termin erfolgt ist.
Dies gilt ebenso bei einem Täuschungsversuch, beim Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Bearbeitungszeit sowie beim Ermöglichen des Abschreibens für andere. Wird eine Täuschung erst nachträglich festgestellt, erfolgt ebenfalls eine rückwirkende Bewertung mit Note 6 bzw. 00 Notenpunkten.
Bei Täuschungen geringen Umfangs (z.B. das Abschreiben einer einzelnen Aufgabe) entscheidet die Fachlehrkraft, ob lediglich der betroffene Teil der Leistung als nicht erbracht bewertet wird. Bestehen Unklarheiten über den Umfang der Täuschung, entscheidet die Fachlehrkraft, ob die gesamte Arbeit wiederholt wird.
Wer eine Leistungsfeststellung so schwerwiegend stört, dass eine ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist, wird von der Erhebung ausgeschlossen. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden bewertet.